Anmeldepflicht von Veranstaltungen
Liebe Vorstände der Ortsvereine,
wir möchten euch nochmals darauf hinweisen, dass bei Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, generell ein Antrag auf einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb mit Alkoholausschank gemäß §12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) gestellt werden muss.
Der Antrag ist in der Gemeindeverwaltung erhältlich oder kann hier downgeloaded werden.
Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro erhoben.
Veranstaltungen mit einer großen Beteiligung von Jugendlichen müssen außerdem über einen gesonderten Fragebogen dem Jugendamt Miesbach gemeldet werden (Muster anbei).
Dafür ist es notwendig, die Veranstaltung mit einem Vorlauf von mindestens 3 Wochen anzumelden, um etwaige Bedenken des Jugendamtes regeln zu können.