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Anmeldepflicht von Veranstaltungen

Liebe Vorstände der Ortsvereine,
wir möchten euch nochmals darauf hinweisen, dass bei Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, generell ein Antrag auf einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb mit Alkoholausschank gemäß §12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) gestellt werden muss.

Der Antrag ist in der Gemeindeverwaltung erhältlich oder kann hier downgeloaded werden.

Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro erhoben.

Veranstaltungen mit einer großen Beteiligung von Jugendlichen müssen außerdem über einen gesonderten Fragebogen dem Jugendamt Miesbach gemeldet werden (Muster anbei).

Dafür ist es notwendig, die Veranstaltung mit einem Vorlauf von mindestens 3 Wochen anzumelden, um etwaige Bedenken des Jugendamtes regeln zu können.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.