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Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.

Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Christine Fürst

Organisation, Notarangelegenheiten, Kinderbetreuung und Schule

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