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Steuern, Gebühren und Beiträge

Während die Haushalte von Bund und Ländern überwiegend "Steuerhaushalte" sind, machen die Steuereinnahmen der Kommunen nur rund ein Drittel aus, Gebühren und Beiträge erbringen etwa ein Viertel der Einnahmen. Kommunen erheben öffentliche Abgaben auf Grund von Gesetzen.

Die Gemeinde Warngau erhebt folgende Abgaben:

Grundsteuer

Grundsteuer A: Hebesatz 280 %
Grundsteuer B: Hebesatz 280 %

Gewerbesteuer

Hebesatz 300 %

Hundesteuer

für den ersten Hund: 35,00 Euro pro Jahr

für den zweiten Hund: 80,00 Euro pro Jahr

für jeden weiteren Hund 150,00 Euro pro Jahr

Für Kampfhunde beträgt die Steuer:

für den ersten Hund: 300,00 Euro pro Jahr

für den zweiten Hund: 500,00 Euro pro Jahr

für jeden weiteren Hund 1.000,00 Euro pro Jahr

weitere Einzelheiten finden Sie in der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer: https://www.warngau.de/buergerservice-und-politik/rathaus/satzungen-und-verordnungen/

Abwasser

Beitrag für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung = Kanalanschlußgebühr:

Warngau 17,90 Euro pro m² Geschoßfläche

Wall 23,80 Euro pro m² Geschoßfläche

Gebühr für die Abwasserbeseitigung = Kanalgebühren

Warngau 1,90 Euro pro cbm

Wall 1,50 Euro pro cbm

Gebühr für die Fäkalschlammentsorgung: 32,70 Euro pro cbm

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