Steuern, Gebühren und Beiträge
Während die Haushalte von Bund und Ländern überwiegend "Steuerhaushalte" sind, machen die Steuereinnahmen der Kommunen nur rund ein Drittel aus, Gebühren und Beiträge erbringen etwa ein Viertel der Einnahmen. Kommunen erheben öffentliche Abgaben auf Grund von Gesetzen.
Die Gemeinde Warngau erhebt folgende Abgaben:
Grundsteuer
Grundsteuer A: Hebesatz 280 %
Grundsteuer B: Hebesatz 280 %
Gewerbesteuer
Hebesatz 300 %
Hundesteuer
für den ersten Hund: 35,00 Euro pro Jahr
für den zweiten Hund: 80,00 Euro pro Jahr
für jeden weiteren Hund 150,00 Euro pro Jahr
Für Kampfhunde beträgt die Steuer:
für den ersten Hund: 300,00 Euro pro Jahr
für den zweiten Hund: 500,00 Euro pro Jahr
für jeden weiteren Hund 1.000,00 Euro pro Jahr
weitere Einzelheiten finden Sie in der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer: https://www.warngau.de/buergerservice-und-politik/rathaus/satzungen-und-verordnungen/
Abwasser
Beitrag für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung = Kanalanschlußgebühr:
Warngau 17,90 Euro pro m² Geschoßfläche
Wall 23,80 Euro pro m² Geschoßfläche
Gebühr für die Abwasserbeseitigung = Kanalgebühren
Warngau 1,90 Euro pro cbm
Wall 1,50 Euro pro cbm
Gebühr für die Fäkalschlammentsorgung: 32,70 Euro pro cbm