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Oberwarngau

Erstmals urkundlich erwähnt im Jahre 804 hat es von jeher enge Beziehungen zum ehemaligen Benediktinerkloster Tegernsee. So war Oberwarngau (früher Westerwarngau genannt) einst Ding- und Gerichtsstätte desselben.

Dies kommt heute im Gemeindewappen durch das "rote Kreuz - die Gerichtsbarkeit" zum Ausdruck. Alte Flurnamen wie: Am Weinberg, Schloßbergl zeugen von der Zeit, als sich in Oberwarngau um das Jahr 1090 ein edler Pernhart de Waringoua seßhaft machte. Die Ritter von Warngau traten als Erbkämmerer des Kloster Tegernsee auf. Ihr Schloß stand auf einer nahen Anhöhe östlich vom Dorf. Ausgrabungen zeigen, dass Oberwarngau schon in der Merowingerzeit besiedelt war, die ältesten Funde (Bronzearmreif) deuten sogar noch weiter zurück (ca. 800 vor Chr.)! Hier kann man aber nicht eindeutig sagen, ob dieser Fund einem Bewohner von Warngau oder einem nur vorbeiziehenden Jäger gehört hat.

Mit der Gründung des Klosters Tegernsee um die Mitte des 8. Jahrhunderts, gehörte der Ort Warngau bereits zur Stiftung und Ausstattung des Klosters. Nachdem das Kloster durch die Hunneneinfälle vom Jahre 900 an niedergegangen war, wurde Warngau bis zur zweiten Klostergründung den weltlichen Herrschern (Adel) unterstellt. Im Jahre 978 zog der Mönch Hartwig mit zwölf Mitbrüdern unter dem Geleit des Grafen "Poppo von Warngau" im neu gegründeten Kloster Tegernsee ein, 979 wurde dem Kloster durch Kaiser Otto II eine neue Stiftungsurkunde ausgestellt. Kaiser Heinrich II und seine Gemahlin schenkten die "curtis Worngowe" 1009 dem Kloster Tegernsee. Das Erbkämmereramt war von 1222 an bei den Grafen von Warngau und kam dann zu den Rittern von Pinzenau. In Oberwarngau waren in dieser frühen Zeit meist Lehenshöfe (lehen von leihen) des Klosters Tegernsee gegeben, d.h. die Bewohner von Oberwarngau (und auch der Umgebung) mußten an das Kloster Abgaben in Form von Naturalien und Frondiensten leisten und durften dafür einen Hof bewirtschaften. Die Höhe der Abgaben richtete sich nach der Größe der Höfe, welche z.B. als 1/4, 1/2 oder 1/1 Hof usw. gewertet wurden. Der 1/4 Hof war im Vergleich zu einem 1/1 Hof eben nur zu 25% dessen abgabepflichtig, was 1/1 Hof entrichten mußte. Erst ca. 1630 wurden diese Höfe auf Leibrechtsbasis an die jeweiligen Besitzer vergeben, fielen danach aber wieder an das Kloster zurück.

Entstehung des Ortsnamens

  • 804 Uuormgoi
  • 1003/09 Uvormgouve bzw. Vuormgouve
  • ca. 1025/1041 Vuormgouvi
  • 1009 Worngowe
  • 1025 Worngouue
  • 1099 Waringau (?)
  • 1092/1113 Woringouua
  • 1121/26 Waringowe
  • 1140 Waringo(v)we ) ca,
  • 1173 Waringowa
  • 1187/88 Wamgo(v) ca.
  • 1250 Waringewe
  • 1297 Warengaew(e)
  • 1313 Warngaw
  • 1354 Westerwarnga(e), Westernwarengaw
  • 1519 Obern Warngaw

Der Ortsname ist vermutlich nach dem Flußnamen „Warin“ benannt

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