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Bedarfsermittlung für den Breitbandausbau

Die Gemeinde Warngau hat ein räumlich abgegrenztes Gebiet mit mindestens fünf Unternehmer (nach dem Umsatzsteuergesetz §2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welches eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweist.

Dieses Gebiet ist in beil. Karte als Kumulationsgebiet definiert.

Grundsätzlich sollen alle Anschlussinhaber in diesem Gebiet mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmer im Kumulationsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden.

Darüber hinaus verspricht sich die Gemeinde Warngau mit dem Ausbau eine weitgehende Mitversorgung der außerhalb des Kumulationsgebiets liegenden Anschlüsse von Privathaushalten und Unternehmer.

Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Gemeinde Warngau den konkreten Bandbreiten-bedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) im definierten Kumulationsgebiet glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen im festgelegten Gebiet mit einem Fragebogen zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.

Die Gemeinde Warngau sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für das definierte Kumulationsgebiet und auch für umliegende Gebiete, die davon profitieren könnten.

Die Gemeinde bitte daher die betroffenen Unternehmen um Ihre Unterstützung.

Füllen Sie bitte den Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus und geben Sie diesen spätestens bis 18.02.2013 an die Gemeinde Warngau zurück.

Der Fragebogen wird allen Firmen im Kumulationsgebiet direkt zugesandt und kann auf unserer Homepage herunter geladen werden.

Für Fragen steht Ihnen folgender Ansprechpartner zur Verfügung:

Herr Kaunzner
Telefon: (08021) 9015-0

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