Heizöllagerung und Prüfpflichten
Zum 01.08.2017 ist die neue Anlagenverordnung in Kraft getreten, die Bestimmungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen enthält. Für Betreiber einer Heizöltankanlage ergeben sich dadurch u. a. folgende Änderungen:
Regelmäßige Überprüfung der Anlage auf Dichtheit
Beauftragung von ausschließlich zugelassenen Fachbetrieben ( § 62 WHG) bei Errichtung, Innenreinigung, Instandsetzung und Stilllegung
Anlagendokumentation der wesentlichen Informationen: Aufbau und Abgrenzung der Anlage, eingesetzte Stoffe, Bauart, Werkstoffe, Sicherheits- und Schutzeinrichtung etc.
Insbesondere besteht jetzt eine wiederkehrende Prüfpflicht bei oberirdischen Heizölverbraucheranlagen größer als 1.000 Liter im Wasserschutzgebiet, festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet.
Außerhalb von Schutzgebieten bzw. Überschwemmungsgebieten sind solche Anlagen bei Inbetriebnahme oder bei einer wesentlichen Änderung der Anlage (z.B. Einbau einer Innenhülle) durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen.
Im festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet sind die Betreiber verpflichtet, die Heizöltankanlagen so aufzustellen, dass sie von Hochwasser nicht erreicht werden können oder gegen Auftrieb gesichert sind.
Unterirdische Heizöltanks (sog. Erdtanks) sind ebenfalls gegen Auftrieb zu sichern.
Das Landratsamt Miesbach weist daraufhin, dass demnächst alle Betreiber von Ölheizungen (vorallem in Überschwemmungsgebieten) angeschrieben werden.
Bitte füllen Sie in diesem Fall das mitgesandte Anzeigeformular aus und senden Sie es wieder an das Landratsamt Miesbach zurück bzw. geben Sie es bei der Gemeinde ab.
Im Landkreis Miesbach wurden folgende Überschwemmungsgebiet festgesetzt bzw. vorläufig gesichert:
Alpbach, Rottach, Tegernsee, Weissach, Leitzach, Schlierach, Breitenbach Schliersee, obere Mangfall und Dürnbach-Ankelbach-Hachelbach einzusehen bei der jeweiligen Gemeinde und unter www.landratsamt-miesbach.de/Bürgerservice-Information-Geoinformationssystem.
Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Miesbach, Fachbereich 32, Frau Edbauer (Telefon 0 80 25 / 7 04 – 32 13 oder sabine.edbauer@lra-mb.bayern.de).