Sprungziele

Markterkundungsverfahren

im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen
in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Gemeinde Warngau

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe - und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

Eine Bedarfsermittlung der Gemeinde Warngau hat ergeben, dass 1 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben (Link zur Bedarfskarte einfügen). Die Gemeinde hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt (Link zur Karte einfügen).

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Die Gemeinde Warngau bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,

  • ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter
  • in der Lage sehen, in den kommenden drei
  • Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im
  • Erschließungsgebiet anzubieten bzw.
  • ob zumindest Breitbanddienste mit
  • Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2
  • Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten
  • werden.

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Gemeinde bis spätestens 22. April 2013 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Gemeinde kontrolliert werden kann.

Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.
Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.

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