Ergebnisbericht Gemeinde Warngau
Hiermit wird bestätigt, dass die Gemeinde Warngau die Unternehmer im Erschließungsgebiet gem. Nr. 4.1.1 Abs. 3 BdR über das zentrale Onlineportal www.schnelles-internet-bayern.de und individuell zu ihrem Bedarf an Breitbanddiensten befragt hat:
Die Gemeinde hat mit Anschreiben bzw. über persönliche Verteilung durch Gemeindevertreter vom 11.02.2013 im Erschließungsgebiet befindliche Unternehmer individuell befragt.
Die Gemeinde hat den Unternehmern im o.g. Anschreiben bzw. ab persönlicher Verteilung des Fragebogens eine Äußerungsfrist vom 11.02. bis 12.03.2013 eingeräumt.
Daneben hat die Gemeinde die Bedarfsabfrage auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.
Im Zeitraum vom 11.02. bis 12.03.2013 war die Bedarfsabfrage auf der Gemeindehomepage über das zentrale Onlineportal www.schnelles-internet-bayern.de einsehbar.
Hinweis
Die Äußerungsfrist (auch im o.g. Anschreiben bzw. persönlicher Verteilung) für die Unternehmer hat mindestens einen Monat ab Veröffentlichung der Abfrage über das zentrale Onlineportal www.schnelles-internet-bayern.de zu betragen.
Klaus Thurnhuber
Bürgermeister